Der Rahmenvertrag Entlassmanagement ist zum 1. Oktober 2017 für alle Krankenhäuser verbindlich geworden.

Der Rahmenvertrag beinhaltet nach § 39 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), die Vermeidung von Versorgungslücken durch mangelnde oder unkoordinierte Anschlussbehandlungen.

Um den Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung zu erleichtern, stehen Ihnen in unseren Krankenhäusern verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung.

Diese erreichen Sie bei Fragen unter der Telefonnummer : 0234-509/5090. Von dort aus werden Sie an die entsprechenden Mitarbeitenden über eine Telefonanlage mit Auswahlsystem weitergeleitet.