Häufig gestellte Fragen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen bezüglich Ihrer Erkrankung werden für die erste Vorstellung in unserer Abteilung benötigt:

  • Überweisung (vom Hausarzt oder einem anderen niedergelassenen Arzt)
  • Versicherungskarte
  • Arztbriefe
  • Histologieberichte (Pathologiebericht)
  • OP-Berichte (wenn erfolgt)
  • Tumorkonferenzbeschluss (wenn erfolgt)
  • CT/MRT Bilder und Befunde

Bei bereits erfolgter Vorbestrahlung in einer anderen Klinik werden die Bestrahlungsunterlagen ebenfalls benötigt (bei der Beschaffung der Unterlagen können wir behilflich sein).

Bekomme ich einen Taxischein und wie funktioniert das?

Wenn Sie uns eine Überweisung mitgebracht haben, bekommen Sie nach Ihrem Arztgespräch in unserer Anmeldung eine Taxidauerverordnung über die gesamte Bestrahlungszeit. Diese müssen Sie sich von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Beides (Taxischein und Genehmigung der Krankenkasse) geben Sie dann bei Ihrem Taxiunternehmen ab. Diesen Taxischein dürfen Sie nur zu den ambulanten Fahrten zu uns nutzen, er gilt nicht für die Fahrten zur stationären Aufnahme. Hierfür benötigen Sie einen gesonderten Taxischein. Diesen erhalten Sie ebenfalls in unserer Anmeldung.

Am letzten Bestrahlungstag erhalten Sie eine Aufstellung mit den gesamten ambulanten Bestrahlungsdaten, diese geben Sie dann bei Ihrem Taxiunternehmen ab.

Brauche ich eine Überweisung?

Da wir eine niedergelassene Auftragsabteilung/Praxis sind, benötigen Sie für die ambulante Behandlung bei uns (d.h. wenn Sie von zu Hause kommen und nicht stationär in einer Klinik liegen), ihre Versichertenkarte und den Überweisungsschein eines niedergelassenen Arztes (Hausarzt oder Facharzt).

Wir bitten um Verständnis, dass es uns bei fehlender Überweisung leider nicht möglich ist, Ihnen einen Taxischein/Transportschein, ein Rezept oder andere Formulare oder Bescheinigungen auszustellen.

Woher bekomme ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder Rezept?

Wenn Sie während der laufenden Therapie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, kann diese erst nach einem Gespräch mit dem Arzt erfolgen. Dies ist aber nur möglich, wenn wir eine gültige Überweisung vorliegen haben.

Das gleiche gilt für Rezepte bei eventuell auftretenden Nebenwirkungen der Therapie.

Bekomme ich eine Anschlussheilbehandlung (AHB)?

Nach der Therapie haben Sie Anspruch auf eine Anschlussheilbehandlung (AHB). Dies wird Ihnen in den Arztgesprächen auch mitgeteilt.

Sollten Sie eine AHB wünschen, steht Ihnen der Sozialdienst unserer Klinik (Haus A, 2. OG) während Ihrer Therapie immer mittwochs zwischen 10 Uhr und 12 Uhr in einer freien Sprechstunde zur Verfügung.